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Einstweilige Verfügung gegen den Extremisten Stürzenberger

26. Aug 2013 | München

Das Landgericht München hat am 08.08.2013 dem rechtspopulistischen Agitator und Landesvorsitzenden der islamfeindlichen Kleinstpartei „Die Freiheit“ untersagt, zu äußern und/oder zu verbreiten,

  • dass ich gesagt hätte, ich sei ein Muslimbruder
  • und dass ich über Hamad Abdel-Samad gesagt hätte, er stünde „auf unserer schwarzen Liste“ und würde bereuen, was er gesagt habe.

Bei einem Verstoß wird Stürzenberger ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnugnshaft bis zu 6 Monaten angedroht. Stürzenberger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Am 09.08.2013 hat das Bayerische Innenministerium im Halbjahresbericht des Verfassungsschutzes vor Islamfeindlichkeit als neuer des Form des politischen Extremismus gewarnt und sich dabei auf mehreren Seiten ausdrücklich auf den Landesverband der „Freiheit“, die PI-Gruppe München von Michael Stürzenberger und auf diesen selbst bezogen.

Dass mein Islamverständnis, das ich seit beinahe 20 Jahren in meiner deutschlandweit als vorbildlich wahrgenommenen Moschee in Penzberg predige, der Gemeinde und der Jugend nach innen wie nach außen vermittle, und das ich in meinem Buch „Grüß Gott Herr Imam!“ für jeden verständlich dargestellt habe, die Werte des deutschen Grundgesetzes aktiv auch von Muslimen einfordert, dass meine Initiative ZIE-M Demokratie, Gleichberechtigung, Religionsfreiheit und Achtung vor der Würde aller Menschen fordert und fördert, könnten auch ideologisch verblendete Fundamentalisten wissen, wenn sie sich objektiv damit auseinandersetzen würden. Michael Stürzenberger verdreht die Fakten nach eigenem Belieben, diffamiert mich und alle gläubigen Muslime und belügt nachweislich die Öffentlichkeit.