Theologie

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Muslimischer Gesellschaftsvertrag

9. Nov 2009 | Theologie

Muslimischer Gesellschaftsvertrag in Europa

Von Raisu-l-ulama Dr. Mustafa Cerić, Großmufti von Bosnien
(Kurzfassung des englischen Wortlauts)

Islam ist mehr als Religion. Islam ist auch Gesetz und Moral. Mit Gesetz meinen wir den Entwurf einer Gesellschaftsordnung, die ihren Mitgliedern den Gebrauch privater Gewalt zur Abhilfe gegen Unrecht verwehrt, und mit Moral meinen wir das Wissen und den Willen des Menschen um Grundsätze von richtigem und falschem Verhalten. Sodann ist das Gesetz im Islam mehr als ein religiöses Gesetz. Es ist ein Bund („covenant“), dessen Bestimmungen weder verhandelbar noch befristet sind, es ist aber zugleich ein Abkommen („contract“), dessen Bestimmungen sowohl verhandelbar wie befristet sind.

Deshalb steht, nicht nur in Europa, weniger die Frage nach reinem muslimischen Glauben (‚aqîdah) im Vordergrund, sondern die nach vernünftigem politischen Denken und nach dem Wesen politischer Macht. Jeder verständige Muslim akzeptiert die Vorstellung von dem Einen Gott (tauhîd) und vom abschließenden Prophetentum Muhammads. Es gibt aber keinen verständigen Muslim, der die blutigen politischen Auseinandersetzungen begreifen könnte, in die Muslime verwickelt waren und sind. Die Behauptung, dass die politische Verworrenheit der muslimischen Welt zum Teil auch mit westlicher Ungerechtigkeit zu tun hat, hat zwar etwas für sich, jedoch müssen die Muslime einsehen, dass es in ihrer Verantwortung liegt, sich ihre Rechte dadurch zu sichern, dass sie die Rechte anderer achten.

Der Islam selbst stellt für die Muslime heute die größte Herausforderung dar, weil sie, selbst aufgezehrt von ihrer eigenen verzehrenden Geschichte, die transzendente Bedeutung der Geschichte nicht mehr beachten. Im Mittelpunkt islamischer Weltanschauung steht die Verbindung zwischen dem Transzendenten (ghâib oder bâtin) und dem Immanenten (shâhid oder zâhir). Diese Welt (al-dunya) ist hier und jetzt gegenwärtig und sichtbar, aber nicht ewig und nicht entscheidend. Die andere Welt (al-âkhirah) ist nicht-anwesend und verborgen, jedoch ewig und entscheidend.

Der Islam ist immer dann eine anziehende und verbindende Strömung gewesen, wenn er die Fähigkeit bewiesen hat, sich scheinbar Ausschließendes ins Gleichgewicht zu bringen. Das gilt nicht nur für theologische oder metaphysische Betrachtungen, sondern durchaus auch für geschichtliche und politische Prozesse. Die Verbindung zwischen al-dunya und al-akhirah entstammt ihrer göttlichen Quelle, aber das theologische Konzept dazu ist von Menschen geschaffen. Die Fähigkeit auszugleichen und zu verbinden basiert nicht auf zufälligen Überlegungen, sondern auf einem wesentlichen göttlichen Prinzip, auf dessen Grundlage menschliche Modelle entworfen werden können.

Die muslimische Gemeinschaft, die Ummah, ist vor die Aufgabe gestellt, mitten aus der Welt heraus die Unermesslichkeit des Göttlichen mit der unüberschaubaren Vielfältigkeit des Menschlichen zu verbinden und zu verflechten. Sie hat weiter die Aufgabe, das Gemeinsame in der göttlichen  Botschaft von Adam, von Noah, Abraham, Mose, Jesus und Muhammad (a.s.) zu verbinden und zu verflechten zu einer gemeinsamen menschlichen Bestimmung, die gründet auf einem moralisch verpflichtenden Bund und einem formbaren rechtlichen Abkommen. Die muslimische Ummah steht heute vor der historischen Chance, die Abrahamischen Traditionen zusammen zu bringen, die das gemeinsame Wort und eine gemeinsame Bestimmung teilen. Daher sollte die jüngste muslimische Initiative „Ein gemeinsames Wort zwischen euch und uns“ („A Common Word between You and Us“) entsprechend gewürdigt und weitergeführt werden um ein gemeinsames Empfinden der Menschheit auszudrücken.

Die eigentliche Herausforderung für die Muslime in Europa besteht nun darin, ihre Gemeinschaft, die „auf den von der Religion durch Glauben sanktionierten Normen“  basiert, in der Gesellschaft, die „auf moralischen Normen, die von einer öffentlichen Meinung aufgestellt werden, welche sich aus gemeinsamen Interessen ergibt“ basiert, zu integrieren.
In den Rechten und Pflichten des Bundes ist Gottes selbst zugeschriebene Barmherzigkeit der Partner des Menschen, wie es im Koran heißt: „Sich selber hat euer Herr die Barmherzigkeit vorgeschrieben“ (6:54). Demnach basiert der muslimische Gesellschaftsvertrag auf dem Bund – der Herrschaft von Gottes Barmherzigkeit, und auf dem Abkommen – der Herrschaft des Gesetzes, wodurch die muslimische Gemeinschaft das minimale Anrecht auf Freiheit von Einmischung in ihr religiöses und kulturelles Leben hat und das maximale Anrecht auf Anerkennung und Förderung ihrer religiösen und kulturellen Selbstbestimmtheit, auf Grundlage ihres Beitrags zum gemeinsamen Wohl der Gesellschaft. Und hier treffen sich die muslimische Gemeinschaft und die europäische Gesellschaft – das Prinzip des Bundes hat in seiner ursprünglichen Bedeutung in der Moral und im politischen Leben Europas immer überlebt.

Im begrenzten Rahmen dieses Vortrags können nicht alle Aspekte für die Notwendigkeit eines Muslimischen Gesellschaftsvertrags in Europa beleuchtet werden, aber zum jetzigen Zeitpunkt und im verfügbaren Rahmen lässt sich jedenfalls sagen, dass die Muslime Europas nicht nur ihre Rechte als Bürger in der europäischen Gesellschaft verwirklichen können, sondern auch ihre Pflichten für die Gesellschaft erkennen im Hinblick auf den verwirklichten Bund mit Gott und auf das formbare Abkommen unter Menschen. Der Muslimische Gesellschaftsvertrag besteht demnach aus einem Bund mit bestimmten individuellen und gemeinschaftlichen Vorrechten und einem Abkommen mit bestimmten gesellschaftlichen Rechten und Pflichten.

Die Vorrechte, die sich aus dem Muslimischen Gesellschaftsvertrag ergeben, sind:

  • Das Recht auf Leben als Gabe Gottes (nafs)
  • Das Recht auf Religion als Bedürfnis des Herzens (dîn)
  • Das Recht auf Freiheit als Wesen der menschlichen Existenz (‚aql)
  • Das Recht auf Eigentum aus Lebensgrundlage (milk)
  • Das Recht auf Würde als Grundlage des Menschseins (‚ird)
  • Das Recht auf biologische Nachkommenschaft für das Fortbestehen der Menschheit (nasl)

Und abschließend eine Liste gesellschaftlicher Rechte und Pflichten:

  • Der Mensch ist das Geschöpf Gottes und darf Gottes Schöpfung – die Natur – nicht schädigen.
  • Jeder Mensch lebe in Frieden mit anderen.
  • Menschen müssen die Freiheit des Glaubens und der Meinungsäußerung verteidigen und für die Freiheit von Angst und von Armut eintreten.
  • Jede/r setze sich für Toleranz in der Gesellschaft als ein Zeichen menschlicher Stärke ein.
  • Menschen sollen religiösen und kulturellen Dialog in religiöser und kultureller Solidarität führen.
  • Jeder Mensch erkenne im Anderen Seinesgleichen in Freiheit.
  • Jeder Mensch komme seinen Verpflichtungen nach, erfülle seinen Bund und stehe zur Gänze hinter seinem Abkommen.
  • Niemand suche Rache für vergangenes Unrecht, sondern richte sich aus nach einer besseren Zukunft.
  • Niemand verbreite Hass.
  • Jede/r achte die Rechte des Anderen zu jeder Zeit und an jedem Ort.
  • Kein Mitglied der Gesellschaft greife zu privater Gewaltanwendung wegen erlittenem Unrecht, sondern vertraue seine Rechte der gerechten Herrschaft des Gesetzes an.
  • Europa ist Haus des Friedens, Gemeinschaft des Gesellschaftsvertrags und ein Zuhause für alle Völker, die es als Heimat annehmen.