Der Kernsatz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, steht am Anfang des Grundgesetzes. Der Schutz menschlichen Lebens und seiner Würde ist auch Glaubensfrage und zugleich Existenzfrage in einer menschenwürdigen Gesellschaft.
Diese Erkenntnis teilt unsere Verfassung mit dem tradierten Werteverständnis der monotheistischen Religionen, die den Generationen vor uns Orientierung boten. Den drei großen Weltreligionen Judentum, Christentum und Islam gilt jedes menschliche Leben als heilig, d.h. als einzigartig und unantastbar. Der Koran sieht den Menschen als Stellvertreter Allahs. Ein Menschenleben ist daher unendlich kostbar. Wenn einer ein Menschenleben rettet, so heißt es im Koran, „ist es, als hätte er die gesamte Menschheit gerettet.“
Der Islam stellt das Leben als höchste Gabe Gottes an seine Geschöpfe dar, deshalb steht auch jede Form von Selbstmord im Widerspruch zum Grundsatz des geheiligten Lebens.
Die Vereinbarkeit der demokratischen Gesellschaftsordnung und der Rechtsstaatlichkeit mit dem Islam muss deutlich unterstrichen werden. Zur religiösen Pflicht jedes Muslims gehört es, sich aktiv für den Frieden und für die Sicherheit des Landes und seiner Bevölkerung einzusetzen, in dem er lebt.
Wir verurteilen alle extremistischen und fundamentalistischen Gewaltakte auf der Welt. Sie dienen zu nichts anderem, als dazu, Religion zu Gunsten eigener Machtinteressen auszunutzen.