Über uns

Das MFI: ein Zukunftsprojekt und zugleich schon Wirklichkeit!

Das „Münchner Forum für Islam e.V.“ ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein Münchner Muslime. Er betreibt seit 2014 in der Hotterstraße 16 – wenige Gehminuten vom Münchner Marienplatz entfernt – einen Ort der Begegnung: das Haus bietet einen relativ geräumigen Gebetsraum, Büros, eine öffentliche Kantine (“Mama’s Küche“) und Räume für Veranstaltungen.

Hier ist eine lebendige und lebhafte Gemeinde gewachsen aus vielen jüngeren und auch älteren Männern mit oder ohne Bart, Frauen mit oder ohne Kopftuch, aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern. Was uns verbindet, ist unsere Identifizierung mit dem Islam – wie wir ihn verstehen – und zugleich mit dem Land in dem wir leben, mit Deutschland, seiner Sprache, seiner Kultur, seinen Wertvorstellungen.

Das MFI bietet den Mitgliedern regelmäßige Freitagsgebete mit deutsch­spra­chi­ger Khutba und religiöse Bildungsangebote auch für Kinder. Ein reichhaltiges Angebot an Veranstaltungen – Treffs und Begegnungen, Vorträge, Seminare, Ausflüge u.v.m. – steht allen Interessierten offen!

Das alles findet statt und ist gelebte Wirklichkeit! Gleichzeitig ist das MFI aber auch ein Projekt – bisher noch ein Traum, dem wir uns verpflichtet sehen. Das MFI als Projekt möchte einen Baukomplex in zentraler Lage realisieren: eine repräsentative Moschee in zeitgemäßer Architektur, eine Akademie zur Ausbildung von Imamen und Fortbildung von ReligionspädagogInnen, ein Gemeindezentrum und ein Museum zu Islam in Europa.

Das Projekt erfährt seit Jahren viel Unterstützung durch die Politik, Öffentlichkeit und Medien. Für seine Realisierung muss es gelingen, die Finanzierung zu sichern.

MFI Vorstand

MFI Vorstand Benjamin Idriz

Vorsitzender

Imam Benjamin Idriz

Seit 2009 ist Benjamin Idriz der Gründer und Vorsitzender des Münchner Forums für Islam.

wurde 1972 in Skopje (Mazedonien) geboren. Seine Ausbildung zum Hafiz (Ehrentitel für jemanden, der den Koran auswendig beherrscht) bei seinem Vater, Imam Idriz Idriz, vollendete er schon im Alter von elf Jahren. Nach der Grundschule besuchte er von 1987 bis 1994 in Damaskus (Syrien) die Medresse (ein islamisch-theologisches Gymnasium: Al-Furqan Institute for Islamic Law and Arabic Literature). Neben der Gymnasialschule genoss er Privatunterricht bei verschiedenen Islam-Gelehrten in Damaskus in den Fächern Islamische Jurisprudenz, Hadithwissenschaft und Koran-Exegese.

An der Europäischen Fakultät für Islamische Studien (IESH) in Château Chinon in Frankreich erhielt er 1998 sein Diplom in Islamischer Theologie und Grundsätze der Religion.

2014 wurde er Magister im Fach „Zeitgemäßes Islamisches Denken“ an der Al-Ouzai-Universität in Beirut (Libanon) mit der Masterthese „Muslime in Deutschland: Isolation, Integration, Herausforderung und Beheimatung“. 2016 wurde er an der Internationalen Universität Novi Pazar (Serbien) in Islamischer Theologie mit der Dissertation „Die horizontalen Aspekte im Islam“ zum Doktor promoviert.

Benjamin Idriz wurde 1972 in Skopje (Mazedonien) geboren. Seine Ausbildung zum Hafiz (Ehrentitel für jemanden, der den Koran auswendig beherrscht) bei seinem Vater, Imam Idriz Idriz, vollendete er schon im Alter von elf Jahren. Nach der Grundschule besuchte er von 1987 bis 1994 in Damaskus (Syrien) die Medresse (ein islamisch-theologisches Gymnasium: Al-Furqan Institute for Islamic Law and Arabic Literature). Neben der Gymnasialschule genoss er Privatunterricht bei verschiedenen Islam-Gelehrten in Damaskus in den Fächern Islamische Jurisprudenz, Hadithwissenschaft und Koran-Exegese.

An der Europäischen Fakultät für Islamische Studien (IESH) in Château Chinon in Frankreich erhielt er 1998 sein Diplom in Islamischer Theologie und Grundsätze der Religion.

2014 wurde er Magister im Fach „Zeitgemäßes Islamisches Denken“ an der Al-Ouzai-Universität in Beirut (Libanon) mit der Masterthese „Muslime in Deutschland: Isolation, Integration, Herausforderung und Beheimatung“.

2016 wurde er an der Internationalen Universität Novi Pazar (Serbien) in Islamischer Theologie mit der Dissertation „Die horizontalen Aspekte im Islam“ zum Doktor promoviert.

Idriz ist Autor folgender Bücher: „Grüß Gott, Herr Imam – Eine Religion ist angekommen“ (Diederichs, 2010); „Zeig mir doch, was Mohammed Neues gebracht hat – Ein Prophet spricht zur ganzen Welt“ (Avicenna, 2018); „Der Koran und die Frauen – Ein Imam erklärt vergessene Seiten des Islam“ (Gütersloh, 2019) und Co-Autor des Titels „Islam mit europäischem Gesicht“ (2010).

Er ist Initiator und Verfasser der „Deklaration der Imame in München“ gegen den sog. „I.S.“ (2014). Im Jahr 2015 veröffentlichte er die Broschüre „Wegweisung für muslimische Migranten zu einem gelingenden Miteinander in Deutschland“ in Deutsch, Englisch und Arabisch, von der 40.000 Exemplare an Geflüchtete verteilt wurden. Seit 1995 ist er als Imam der Islamischen Gemeinde Penzberg tätig. Seit 2009 ist Idriz der Gründer und Vorsitzender des Münchner Forums für Islam.

An der Europäischen Fakultät für Islamische Studien (IESH) in Château Chinon in Frankreich erhielt er 1998 sein Diplom in Islamischer Theologie und Grundsätze der Religion.

2014 wurde er Magister im Fach „Zeitgemäßes Islamisches Denken“ an der Al-Ouzai-Universität in Beirut (Libanon) mit der Masterthese „Muslime in Deutschland: Isolation, Integration, Herausforderung und Beheimatung“. 2016 wurde er an der Internationalen Universität Novi Pazar (Serbien) in Islamischer Theologie mit der Dissertation „Die horizontalen Aspekte im Islam“ zum Doktor promoviert.

Idriz ist Autor folgender Bücher: „Grüß Gott, Herr Imam – Eine Religion ist angekommen“ (Diederichs, 2010); „Zeig mir doch, was Mohammed Neues gebracht hat – Ein Prophet spricht zur ganzen Welt“ (Avicenna, 2018); „Der Koran und die Frauen – Ein Imam erklärt vergessene Seiten des Islam“ (Gütersloh, 2019) und Co-Autor des Titels „Islam mit europäischem Gesicht“ (2010).

Er ist Initiator und Verfasser der „Deklaration der Imame in München“ gegen den sog. „I.S.“ (2014). Im Jahr 2015 veröffentlichte er die Broschüre „Wegweisung für muslimische Migranten zu einem gelingenden Miteinander in Deutschland“ in Deutsch, Englisch und Arabisch, von der 40.000 Exemplare an Geflüchtete verteilt wurden. Seit 1995 ist er als Imam der Islamischen Gemeinde Penzberg tätig. Seit 2009 ist Idriz der Gründer und Vorsitzender des Münchner Forums für Islam.

MFI Vorstand Gönül Yerli

Stellvertretende Vorsitzende

Gönül Yerli

Religionspädagogin, verheiratet, drei Kinder, seit 2005 Vizedirektorin der Islamischen Gemeinde Penzberg und zuständig für das Referat Dialog und Öffentlichkeit.

Religionspädagogin, verheiratet, drei Kinder, seit 2005 Vizedirektorin der Islamischen Gemeinde Penzberg und zuständig für das Referat Dialog und Öffentlichkeit.

Sie hat den Grund-und Aufbaukurs der katholischen Theologie an der Domschule Würzburg absolviert. Zum Abschluss des Masterlehrgangs (2017) „Interreligiöser Dialog: Begegnung von Juden, Christen und Muslimen“ an der Donau-Universität Krems schrieb sie ihre Masterthesis „Der Islam als Partner in der interreligiösen Praxis und sein Beitrag zum Gemeinwesen am Beispiel des Zusammenlebens in Penzberg“.

Für ihre Masterthesis und für ihr langjähriges interreligiöses Engagement erhielt sie den Manfred Görg-Sonderpreis 2018 für religionsgeschichtliche Forschung und interreligiösen Dialog von den Freunden Abrahams e.V.

Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Münchner Lehrhauses und im Vorstand vom Haus der Kulturen und Religionen in München.

Gönül Yerli hat den Grund-und Aufbaukurs der katholischen Theologie an der Domschule Würzburg absolviert. Zum Abschluss des Masterlehrgangs (2017) „Interreligiöser Dialog: Begegnung von Juden, Christen und Muslimen“ an der Donau-Universität Krems schrieb sie ihre Masterthesis „Der Islam als Partner in der interreligiösen Praxis und sein Beitrag zum Gemeinwesen am Beispiel des Zusammenlebens in Penzberg“. Für ihre Masterthesis und für ihr langjähriges interreligiöses Engagement erhielt sie den Manfred Görg-Sonderpreis 2018 für religionsgeschichtliche Forschung und interreligiösen Dialog von den Freunden Abrahams e.V.

Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Münchner Lehrhauses und im Vorstand vom Haus der Kulturen und Religionen in München.

Für ihre Masterthesis und für ihr langjähriges interreligiöses Engagement erhielt sie den Manfred Görg-Sonderpreis 2018 für religionsgeschichtliche Forschung und interreligiösen Dialog von den Freunden Abrahams e.V.

Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Münchner Lehrhauses und im Vorstand vom Haus der Kulturen und Religionen in München.

MFI Vorstand Hannan Salamat

Vorstandsmitglied

Hannan Salamat

Hannan Salamat ist Kultur- und Religionswissenschaftlerin. Münchnerin. Seit 2014 im MFI aktiv und Vorstandsmitglied.

Sie ist Mitgründerin und Kuratorin des ausARTen Festivals.

MFI Vorstand Imen Belajouza

Vorstandsmitglied

Imen Belajouza

geboren 1980 in München, Studium der Pädagogik, Psychologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie an der LMU. Weiterbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin.

Im Vorstand von MFI als Schriftführerin und Koordinatorin für den Kinder- und Jugendunterricht tätig.

geboren 1980 in München, Studium der Pädagogik, Psychologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie an der LMU. Weiterbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin.

Im Vorstand von MFI als Schriftführerin und Koordinatorin für den Kinder- und Jugendunterricht tätig.

MFI Vorstand Belmin Mehic

Vorstandsmitglied

Belmin Mehic

wurde am 27.07.1989 in Zavidovici (Bosnien) geboren.
Dort absolvierte er auch seine Ausbildung zum Imam und erreichte den Status eines Hafiz (jemand, der den Koran auswendig gelernt hat).

Nach dem Abitur in Bosnien studierte Belmin Mehic an der Internationalen Islamischen Universität in Malaysia. Danach kam er nach Deutschland, wo er erst ehrenamtlich am Münchner Forum für Islam wirkte und seit November 2019 eine Festanstellung inne hat.

wurde am 27.07.1989 in Zavidovici (Bosnien) geboren. Dort absolvierte er auch seine Ausbildung zum Imam und erreichte den Status eines Hafiz (jemand, der den Koran auswendig gelernt hat.

Nach dem Abitur in Bosnien studierte Belmin Mehic an der Internationalen Islamischen Universität in Malaysia. Danach kam er nach Deutschland, wo er erst ehrenamtlich am Münchner Forum für Islam wirkte und seit November 2019 eine Festanstellung inne hat.

MFI Vorstand Husein Durmic

Vorstandsmitglied

Husein Durmic

geboren in Cazin (Bosnien-Herzegowina), aufgewachsen in Deutschland. Ausbildung zum Industriekaufmann, seit 1997 im Einkauf diverser Unternehmen in der IT/TK-Branche in verschiedenen Positionen tätig und Zusatzqualifikation zum Dipl. Einkaufsmanager. Spricht Deutsch, Englisch, Bosnisch.

Er ist Gründungsmitglied des MFI e.V. und leitet den Deutsch-Islamischen Kulturkreis Ottobrunn e.V.

geboren in Cazin (Bosnien-Herzegowina), aufgewachsen in Deutschland.

Ausbildung zum Industriekaufmann, seit 1997 im Einkauf diverser Unternehmen in der IT/TK-Branche in verschiedenen Positionen tätig und Zusatzqualifikation zum Dipl. Einkaufsmanager. Spricht Deutsch, Englisch, Bosnisch.

Er ist Gründungsmitglied des MFI e.V. und leitet den Deutsch-Islamischen Kulturkreis Ottobrunn e.V.

MFI Vorstand Senad Hrnjadovic

Vorstandsmitglied

Senad Hrnjadovic

geboren 1979 in Oberndorf am Neckar.
Studium der Informatik an der Uni Stuttgart.

Im Vorstand verantwortlich für Community und Mitgliederkontakt.

MFI Kuratorium (Stand: 10/2019)

Dem MFI steht ein Kuratorium mit rund 40 Persönlichkeiten aus der Politik, den Religionsgemeinschaften, der Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur zur Seite. Ihm gehören u.a. an: der ehemalige Großmufti von Bosnien und Herzegowina Prof. Dr. Mustafa Cerić, der ehemalige Bayerische Landtagspräsident Alois Glück, der Bayerische Landesbischof und Vorsitzende der EKD Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm.
Den Vorsitz führt der ehemalige Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, seine Stellvertreter sind Rabbiner Steven Langnas, Pfarrerin Jutta Höcht-Stöhr und Erzpriester Apostolos Malamoussis.

Das Kuratorium soll die Prozesse um die Realisierung des Projekts MFI begleiten. Dahinter steht die Überzeugung, dass eines der wichtigsten Bauvorhaben im München unserer Zeit zugleich aktiv zu einer friedlichen Zukunft unserer Stadt beitragen und Fehlentwicklungen entgegenwirken wird.

MFI Satzung

MFI

Vereinssatzung MFI

„Münchner Forum für Islam e.V.“

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  • Der Verein führt den Namen:  „Münchner Forum für Islam e.V.“ (MFI).
  • Der Name ersetzt den früheren Vereinsnamen „Zentrum für Islam in Europa – München e.V.“ (ZIE-M).
  • Der Sitz des Vereins ist in München.
  • Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

  • Der Verein übernimmt die Trägerschaft des in der Entwicklung befindlichen Münchner Forums für Islam. Damit wird der Verein in den Bereichen Religion, Jugend- und Altenhilfe, Erziehung und Volksbildung, Wohlfahrtswesen, Gleichberech­tigung von Mann und Frau, sowie Völkerverständigung, zum Wohle der Allgemeinheit selbstlos fördernd tätig.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird wie folgt erreicht:

  • Das  Münchner Forum für Islam e. V. möchte in Verantwortung für die Gesellschaft in Deutschland die Identität hier lebender Musliminnen und Muslime in einem Sinne fördern, der dem Islam als friedlicher und an den Werten eines freiheitlichen, modernen Rechtsstaates orientierten Religion verpflichtet ist, und der ihrer Integration als engagierte und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger dient. Dazu wird eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen interessierten Einrichtungen der Stadt und des Staates, der Gesellschaft, der Religionsgemeinschaften und vergleichbarer Einrichtungen angestrebt.
  • Zentrale Aufgaben des MFI betreffen die Bereiche Bildung und Erziehung, kulturelle Integration, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Engagement für Dialog und gegen Intoleranz. In diesem Sinne wird angestrebt, eine Einrichtung zur deutschsprachigen, theologischen Aus- und Fortbildung für Imame aufzubauen, Angebote für Religionsunter­richt zu unterbreiten, religiöse Dienstleistungen (wie z.B. Eheschließungen, Bestattungen) anzubieten, und Aufklärung über den Islam in dem oben dargestellten Sinn für die Öffentlichkeit zu leisten.
  • Ziel ist die Errichtung eines „Zentrums für soziale Integration“, welches ein dauerhaft ausgerichtetes Angebot zur Förderung der Integration muslimischer Familien unter Einbeziehung der Mehrheitsgesellschaft anbietet. Das MFI wird eine interkulturelle Be­gegnungsstätte werden, an der sich die verschiedenen Generationen von hier lebenden Muslimen aller Nationen treffen und einander wie auch ihre nicht-muslimischen Mit­bürger besser kennen lernen. Dazu werden Lernprogramme zur Aufklärung über unter­schiedliche Kulturen und Religionen, sowohl von Migranten wie auch der ansässigen Bevölkerung, angeboten, mit dem Ziel, das Wissen über unterschiedliche Völker zu mehren und zur zwischenmenschlichen Begegnung beizutragen. Hierzu können z.B. Vorträge, Kurse, gegenseitige Informationsbesuche gehören.
  • Das MFI will die Musliminnen und Muslime ermutigen, sich selbst im Sinne einer aktiven Teilhabe an den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben in den Bereichen der Bildung, der Kultur und des interkulturellen wie interreligiösen Dialogs einzubringen.
  • Ferner wird eine Erziehungs- und Beratungsstelle entstehen, welche professionelle Hilfe in Form von Beratung und Unterstützung bei der Lösung ehelicher, familiärer, schulischer und sozialer Probleme anbietet. Im Zentrum steht die Stärkung der elterlichen Kompetenz, die Sensibilisierung für alle Formen und Folgen von Gewalt.
  • Ausgehend von der Grundeinstellung des MFI zu Männern und Frauen als Zwillings­geschöpfen Gottes, deren Gleichwertigkeit religiös verankert ist, ferner in Anbetracht des Phänomens der ungerechten Behandlung von Frauen und Mädchen in manchen Familien, wird das Forum eine Vielfalt an Lebenskonzepten für Musliminnen aufzeigen, um sie auf dem Weg zur Selbstbestimmung und Selbstentfaltung in der Gesellschaft zu unterstützen. Dazu gehört in Zusammenarbeit mit den staatlichen, kirchlichen und freien Trägern von Frauenarbeit die Förderung des Selbstbewusstseins und der Bildung muslimischer Mädchen und Frauen in Projekten wie Selbstverteidigungskursen, Aufklärung über so genannte „Ehrenmorde“ und Zwangsehen, Hilfe zur Erziehung, zum Spracherwerb und zur sozialen und kulturellen Integration.
  • In Bildungsprojekten für Kinder werden Sprachkurse im Deutschen wie in der Mutter­sprache, Erziehungskurse für junge Mütter, ferner interkulturelle Spielgruppen angeboten. Diese Projekte sollen als Ort der Hilfe und der Begegnung von Eltern und Kindern deutscher und nicht-deutscher Herkunft ausgebaut werden, damit sich Kinder unterschied­licher Herkunft, Kultur und Religion bereits im frühen Kindesalter unbefangen kennen- und achten lernen.
  • In einem Projekt für Jugendliche werden in Zusammenarbeit mit städtischen, kirchlichen und freien Trägern sowie mit Wissenschaftlern, Programme zum Abbau von Fremden­feindlichkeit und Islamophobie, Antisemitismus, Fanatismus, Gewaltbereitschaft und Ausgrenzung, ferner zur Förderung der Gesprächs- und Konfliktkompetenz und zur interkulturellen Bildung angeboten werden. Gezielte Hilfestellung zur beruflichen und sozialen Integration soll für die wachsende Gruppe muslimischer Jugendlicher entwickelt werden, die sich als Verlierer im System schulischer und beruflicher Karrieren sehen und aus verzerrten religiösen und nationalistischen Vorstellungen heraus dazu neigen, eine auf Ablehnung der pluralistischen Gesellschaftsordnung gestützte Identität zu entwickeln.
  • Für Senioren wird das MFI Angebote zur Begegnung untereinander, mit anderen Generationen und mit Angehörigen anderer Kulturen und Religionen bereitstellen, sowie Bildungsangebote zu kulturellen und sozialen Belangen unterbreiten.
  • Die geplanten Räumlichkeiten werden gemäß interkulturellen Anforderungen mehr­sprachig und behindertengerecht gestaltet werden.
  • Hinsichtlich der personellen Ausstattung wird die Zusammenarbeit qualifizierter Fachkräfte mit ehrenamtlichen, kompetenten Mitarbeitern sowie die interkulturelle Ausrichtung des MFI ebenso wie Gender Mainstreaming berücksichtigt werden.
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  • Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

  • Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele der Vereinssatzung teilt und sich zum Deutschen Grundgesetz und zur Bayerischen Verfassung bekennt.
  • Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Darüber entscheidet der Vorstand.
  • Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Beschwerde eingelegt werden, über die von der nächsten ordentlichen Mitglieder­ver­sammlung entschieden wird. Die Beschwerdeentscheidung wird schriftlich zugestellt.
  • Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
  • Die Mitgliedschaft endet:

    a) mit dem Tod (natürliche Person) oder der Auflösung (juristische Person) des Mitgliedes
    b) durch Austritt
    c) durch Ausschluss aus dem Verein

  • Der Austritt muss schriftlich gegenüber mindestens einem Vorstandsmitglied erklärt werden.
  • Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
  • Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen den Satzungs­zweck, gegen §3 Absatz 1 oder in schwerwiegender Weise gegen die Satzung des Vereins verstoßen hat.
  • Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
  • Der Vorstand hat dem betroffenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Mitglieder­versammlung den Ausschließungsantrag mit Begründung in Abschrift zu übersenden.
  • Eine schriftliche Stellungnahme des betroffenen Mitgliedes ist der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen.
  • Der Ausschließungsbeschluss wird dem Mitglied durch den Vorstand schriftlich mitgeteilt und wird mit dem Zugang wirksam.
  • Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Anteil am Vereins­vermögen.

§ 4 Mitgliedsbeiträge (Finanzierung des Vereins)

  • Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe und Fälligkeit die Mitglieder­versammlung jeweils mit Wirkung für das folgende Geschäftsjahr entscheidet.
  • Darüber hinaus kann die Finanzierung aus Spenden, aus öffentlichen Mitteln und aus privaten Zuschüssen erfolgen.

§ 5 Organe

Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane oder Gremien beschließen.

§ 6 Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus sieben Personen: dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden  Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und 2 weiteren Vorstandsmitgliedern (Gesamtvorstand).
  • Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB (Vertretungsvorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
  • Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Bis zu einer Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der Gesamtvorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausge­schiedenen wählen.
  • Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, soweit sie nicht durch die Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
    a) Die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
    b) Die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung;
    c) die Leitung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder einen der stellver­tretenden Vorsitzenden.
    d) Die Aufstellung des Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes.
    e) Aufnahme und Mitwirkung beim Ausschluss von Mitgliedern.
    f) Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen.
  • Der Vorstand ist in seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn alle Mitglieder schriftlich oder per Mail 3 Tage vorher eingeladen und mindestens vier Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, anwesend sind.

§ 7 Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen obliegen. Sie ist ausschließlich zuständig für folgende Angelegenheiten:

    a) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr,
    b) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, des Rechnungsprüfungs­berichtes, Entlastung des Vorstandes,
    c) Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages,
    d) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
    e) Änderung der Satzung,
    f) Auflösung des Vereins,
    g) Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Aufnahme­antrages,
    h) Ausschluss eines Vereinsmitgliedes.

  • Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn:

    a) der Vorstand die Einberufung aus dringenden wichtigen Gründen beschließt
    b) wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe die Einberufung vom Vorstand verlangt.

  • Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
  • Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung verlangen. Danach und in der Mitgliederver­sammlung gestellte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung können nur durch Entscheidung der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit zugelassen werden.
  • Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter.
  • Für die Dauer der Durchführung von Vorstandswahlen bestimmt die Mitgliederversammlung einen Wahlausschuss.
  • Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt.
  • Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter, außer wenn ein Drittel der stimm­berech­tigten Mitglieder ein anderes Stimmrechtsverfahren verlangen.
  • Vorstandswahlen erfolgen durch schriftliche geheime Abstimmung.
  • Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der stimm­berechtigten Mitglieder, bei Änderung des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins mindestens die Hälfte anwesend ist.
  • Für den Fall der Beschlussunfähigkeit muss der Vorsitzende innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen.
  • Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmübertragungen sind nicht zulässig.
  • Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
  • Für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, für die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins eine solche von 4/5 erforderlich.

§ 8 Auflösung des Vereins

  • Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 7 geregelten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
  • Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Islam als friedliche und an den Werten eines freiheitlichen, modernen Rechtsstaates orientierten Religion.

§ 9 Inkrafttreten

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 07.12.2009 in Penzberg errichtet.
Geändert am 13.06.2010 und am 17.11.2013.